Gleicher Bildungsauftrag – unterschiedliche Arbeitsbedingungen
Unabhängig von der Rechtsform bleibt der Bildungsauftrag für die Träger:innen der Erwachsenenbildung zwar immer derselbe, es gibt jedoch Unterschiede in der Organisation, Steuerung und Verantwortung. Ein wesentlicher Unterschied ist die Anbindung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), der für privatrechtlich geführte Einrichtungen nicht automatisch bindend ist. Eine Ursache liegt in den jeweiligen Weiterbildungsgesetzen der einzelnen Bundesländer, denn die möglichen Rechtsformen der Volkshochschulen/Bildungseinrichtungen sind hier festgelegt.
Beispiel Volkshochschulen
In Bayern und Baden-Württemberg sind Volkshochschulen als kommunale Einrichtungen in den Gemeinden oder Landkreisen gesetzlich verankert. In Hessen und NRW regeln die jeweiligen Weiterbildungsgesetze die Erwachsenenbildung zwar als kommunale Pflichtaufgabe, aber es sind auch Organisationsformen wie gGmbH möglich.
In den 2000er-Jahren wurden in Niedersachsen hingegen viele Volkshochschulen privatisiert. Im bundesweiten Vergleich ist der Anteil an als Verein oder gGmbH geführten Volkshochschulen besonders hoch. Zwei häufig genannte Argumente: Die finanzielle Entlastung der Kommunen, da die Tarifbindung nicht mehr automatisch greift, und die Flexibilisierung in Verwaltungsabläufen.
Für die Belegschaft bedeutet eine fehlende Tarifbindung oftmals wesentlich schlechtere Arbeitsbedingungen im Vergleich zu Mitarbeitenden in kommunal geführten Einrichtungen. Mit der Gewerkschaft ausgehandelte Haustarifverträge sind ein Hebel, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und an diejenigen im öffentlichen Dienst zumindest anzugleichen. In den letzten Jahren konnten solche Tarifverträge an zahlreichen Standorten in Niedersachsen – wie beispielsweise in Friesland-Wittmund, Göttingen, Lüneburg, Delmenhorst, Wilhelmshaven und Oldenburg – erfolgreich abgeschlossen werden.
In der öffentlichen Diskussion pendelt die politische Anerkennung der Erwachsenenbildung bundesweit zwischen öffentlicher Daseinsvorsorge und freiwilliger Kannleistung. Eine Sicht, die durch die jeweilige Rechtsform begünstigt wird.
Welchen Unterschied macht es, ob Erwachsenenbildung von der Politik als freiwillige Leistung oder als Pflicht eingeordnet wird?
Tariftreuegesetz
Gesetzliche Regelung, die Unternehmen bei öffentlicher Vergabe verpflichtet, tariflich vereinbarte Löhne und Arbeitsbedingungen einzuhalten.