Institutionelle Förderung alleine sorgt für Planbarkeit und nachhaltigen Qualitätsgewinn.
Es braucht demnach eine deutliche Erhöhung der institutionellen Förderung in Verbindung mit Förder- und Vergabepraxen, die gute Arbeitsbedingungen sicherstellen.
Die Bedeutung der Erwachsenenbildung entspricht nicht ihrer Repräsentanz im niedersächsischen Landtag. Ein Ausschuss, der die Landesregierung berät, stellt eine dringend notwendige institutionelle Stärkung des Bereichs dar.
Höhere Entlohnung der Beschäftigten und Honorarkräfte, entfristete Stellen und Qualifizierungsmöglichkeiten sind wesentliche Stellschrauben, um zukünftig Menschen für die Arbeit in der Erwachsenenbildung zu gewinnen.
Das Honorar für Honorarkräfte muss sich mindestens an dem umgerechneten Lohnniveau der Festangestellten richten und nach unserer Auffassung einen Aufschlag in Höhe von 20% beinhalten, um damit Geschäftsrisiken wie Krankheit oder kurzfristige Absagen abzudecken.
Will das Land Niedersachsen den Grad an Professionalisierung in der Erwachsenen- und Weiterbildung halten und ausbauen, geht das nur mit Guter Arbeit.
Tarifverträge sind demokratisch mitbestimmt, schaffen Transparenz und stellen sicher, dass gleiche Arbeit auch mit gleichem Geld honoriert wird. So wird Lohndumping auf Kosten der Beschäftigten verhindert. In der Mittelvergabe sollte dieser Faktor berücksichtigt werden